Ab dem 1. Januar 2023 beträgt der Umsatzsteuerpauschalierungssatz nur noch 9 % statt bisher 9,5 %.
Die Absenkung der Vorsteuerpauschale beruht auf Berechnungen des Bundesrechnungshofes für die Jahre 2018 bis 2020. Obwohl ein Teil der landwirtschaftlichen Betriebe aufgrund des Überschreitens der Umsatzgrenze von 600.000 € ab 2022 aus der Pauschalierung fällt, wird sich diese Tatsache erst im Jahr 2025 auswirken können.
Hinweis:
Bitte achten Sie bei der Rechnungstellung auf den geänderten Umsatzsteuerausweis – auch wenn Ihre Abnehmer per Gutschrift abrechnen.
Berücksichtigen Sie dies zudem in Ihren Planungen und sprechen Sie uns an, um zu prüfen, welche Besteuerungsform für Sie die günstigste ist, auch unter Berücksichtigung der ggf. mit einem Wechsel der Besteuerungsform verbundenen Kosten.
Quelle: 8. Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 24. Oktober 2022, BGBl. 2022 I S. 1838