für Gewerbebetreibende und Selbstständige

Unser Dienstleistungsangebot für Gewerbebetreibende und Selbstständige

Der Jahresabschluss ist die Basis für Ihre unternehmerischen Entscheidungen. Für das Finanzamt stellen wir diesen nach den vorgegebenen steuerlichen Regeln unter Nutzung steuerlicher Wahlrechte optimal für Sie auf. Banken dagegen verlangen nach dem handelsrechtlichen Abschluss, der Basis für die Steuerbilanz ist. Gerne begleiten wir Sie auch zu Bankgesprächen und stellen Liquiditätspläne für Sie auf.

Beratung und ­Betreuung in ­allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten


  • Ganzheitliche steuerliche Beratung und Betreuung
    • bei der Wahl der optimalen Rechtsform
    • bei der Gründung von Kapital- und Personen­gesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
    • von (Familien-) Gesellschaften und Mitunter­nehmerschaften
    • von Vereinen, Verbänden, Stiftungen und Genossenschaften sowie weiteren Körperschaften des öffentlichen Rechts
    • bei privaten Immobilieninvestitionen, Vermögens­übertragungen
    • bei der Planung der Geschäftsaufgabe
    • im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien ­(Solaranlagen, Windkraft- und Biogasanlagen, etc.)
  • Steuerliche Prüfung von Verträgen
  • Existenzgründerberatung
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen, Kassen- und Umsatzsteuernachschau
  • Einsprüche und andere Rechtsbehelfe
  • Vertretung bei Finanzgerichtsprozessen,  in Steuerstraf- und Fahndungsangelegenheiten
  • Beratung bei Betriebsabwicklung, Aufgabe und Veräußerung
  • Steuerliche Betreuung im Erbfall
  • Finanzierungsberatung
  • Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung

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Digitaler Belegaustausch


Der monatliche Termin für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist ein unliebsamer Eintrag im Kalender der meisten Unternehmer. Die Belege, die sich über den Monat im Büro angesammelt haben, müssen sortiert und in die Steuerkanzlei gebracht werden. Eine lästige zeitraubende Pflichtübung.

Doch das geht auch anders. Profitieren Sie mit uns von den Vorteilen der Digitalisierung und optimieren Sie mit unserer Hilfe Ihre Arbeitsprozesse!

Sie wollen Wege und Zeit sparen? Jederzeit Zugriff auf Ihre Belege haben? Belege schnell und einfach wiederfinden? Jederzeit und überall Zugriff auf die Auswertungen Ihrer Finanzbuchhaltung haben? Dann nutzen Sie den digitalen Belegaustausch über die DATEV-Cloud!


Mithilfe von DATEV-Unternehmen-online können Sie Ihre Rechnungen schnell und einfach mit Ihrem Scanner oder Ihrem Smart-Phone in DATEV-Unternehmen-online laden. Hier bezahlen Sie Ihre Rechnung schnell und bequem. Mithilfe moderner OCR-Feld-Erkennung füllt Unternehmen-online Ihren Überweisungsträger bereits für Sie aus. Mit wenigen Mausklicks senden Sie den Zahlungsauftrag an Ihre Bank und stellen uns die Rechnung noch im gleichen Arbeitsgang für die Erstellung der Buchführung bereit. So müssen Sie eingehende Rechnungen nicht mehrmals in die Hand nehmen und haben einen schnellen und einfachen Überblick, welche Rechnungen Sie bereits bezahlt haben und welche noch beglichen werden müssen.


In vielen Betrieben ist der monatliche Anfall an Belegen, welche für steuerliche Zwecke aufbewahrt werden müssen, enorm. Nicht selten füllt das monatliche Belegaufkommen mehrere Aktenordner, die zehn Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Über die Zeit sammeln sich so Dutzende von Aktenordnern an, welche es nicht selten erforderlich machen, dass Unternehmer zusätzliche Räumlichkeiten anmieten müssen, um ihre steuerlichen Aufbewahrungspflichten zu erfüllen. Mithilfe von DATEV-Unternehmen-online und einer entsprechenden Verfahrensdokumentation können Sie ihre digitalisierten Belege revisionssicher aufbewahren. Nach der Erstellung der Buchführung sind die digitalen Belege mit den Buchungssätzen verknüpft.


Sie nutzen für die Erstellung Ihrer Ausgangsrechnungen und Angebote noch ein Textverarbeitungsprogramm wie Microsoft-Word oder Open-Office? Dann kann dies im Fall einer Betriebsprüfung zu Problemen führen, denn Ihre erstellten Dateien müssen unveränderbar in ihrem Ursprungsformat aufbewahrt werden. Um dies sicherzustellen, benötigen Sie in diesem Fall ein mitunter teures Dokumentenmanagementsystem.

Doch auch hier bietet unser Softwarepartner DATEV eine Lösung für Sie. Mithilfe von Auftragswesen-online, erstellen Sie Ihre Angebote und Ausgangsrechnungen einfach und komfortabel. Ihre erstellten Belege werden revisionssicher in der DATEV-Cloud gespeichert. Uns stellen Sie Ihre Rechnungen einfach per Mausklick für die Buchhaltung bereit.


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Finanzbuchführung


  • Finanzbuchführung nach DATEV-System auf der Basis von Grundaufzeichnungen oder vorkontierten Belegen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Überwachung der vom Mandanten erstellten ­Buchführung
  • Einrichtung der Buchführung
  • Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung

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Lohnbuchführung


  • Führung der Lohn- und Gehaltskonten im DATEV-System
  • Berechnungen für besondere Sachverhalte (Sachbezüge, KfZ-Nutzung, Gehaltsverzicht im ­Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, etc.)
  • Erstellung der Meldung zur Lohnsteuer und Sozialversicherung
  • Beratung und Hilfestellung bei der Beschäftigung von Saisonarbeitnehmern und Aushilfskräften
  • Ausdruck von Schecks, Überweisungen, Listen, etc. für den Lohnbereich
  • Begleitung bei Sozialversicherungsprüfungen sowie bei Lohnsteueraußenprüfungen

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Jahresabschluss – Einnahme-Überschussrechnung


  • Erstellung von:
    • Jahresabschlüssen mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. mit Anhang und Lage­bericht sowie mit Plausibilitätsbeurteilungen
    • Einnahme-Überschussrechnungen
    • Eröffnungsbilanzen und Zwischenabschlüssen
    • Auseinandersetzungs- und ­Liquidationsbilanzen
    • Erläuterungsberichten
  • Jahresabschlussbesprechungen
  • Erstellung betriebswirtschaftlicher Analysen und Kontrollen (Ergebnis- und Erfolgsrechnung, Finanzplanung, Investitionsplanung, Rentabilitätsanalyse)
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Ergebnisverwendungsbeschlusses
  • Erstellung eines verkürzten Jahresabschlusses zum Zwecke der Offenlegung

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Steuererklärung


  • Ermittlung aller Einkünfte
  • Erstellung aller regelmäßig wiederkehrenden Steuererklärungen, wie etwa Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen sowie aller unregelmäßig anfallenden Steuererklärungen, z. B. Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Fertigung von Steueranmeldungen (Lohnsteuer- und Kapitalertragsteueranmeldungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen)
  • Beantragung von Kindergeld und Investitionszulage
  • Prüfung aller Steuerbescheide
  • Steuergestaltungen

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