Die von der Bundesregierung bereits im Februar beschlossene Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes ist nun endgültig verabschiedet worden, d.h. ab dem 1. Oktober 2022 steigt dieser auf 12 € je Stunde. Erst zum Juli 2022 war er auf 10,45 € gestiegen.
Zudem wird die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 € erhöht, so dass künftig eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn ermöglicht wird.
Des Weiteren soll die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich von aktuell monatlich 1.300 € auf 1.600 € angehoben werden.
Quelle: Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 3. Juni 2022, www.bmas.de