Das Bundesministerium der Finanzen hat im Juli 2023 den Referentenentwurf für ein neues sog. Wachstumschancengesetz veröffentlicht. Der Gesetzesentwurf enthält einige bedeutsame Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen. Mit dem Gesetz soll vorwiegend die Liquiditätssituation von Unternehmen verbessert werden. Weiterhin sollen Anreize für Investitionen geschaffen, das Steuersystem an zentralen Stellen vereinfacht und kleine Betriebe von Bürokratie entlastet werden.
Außerdem sollen Maßnahmen ergriffen werden, um ungewollte Steuergestaltungen abzustellen. Da der Gesetzesentwurf sehr umfangreich ist, werden hier nicht alle geplanten Neuregelungen dargestellt. Hervorzuheben sind aus unserer Sicht folgende Maßnahmen:
- Einführung einer Freigrenze bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 1.000 € pro Jahr,
- Anhebung der Abzugsfähigkeit von Geschenken, z.B. an Geschäftspartner, von 35 € auf 50 €,
- Anhebung der Grenze für sofort abziehbare geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 € auf 1.000 €,
- Verbesserung des steuerlichen Verlustabzuges,
- Anhebung der Grenze für die Buchführungspflicht und die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung von 600.000 € auf 800.000 €,
- Erhöhung der möglichen Sonderabschreibung bei Investitionen unter bestimmten Voraussetzungen von 20 % auf 50 %,
- Verschiebung der kompletten Besteuerung von Renten in das Jahr 2058 und Reduzierung der jährlichen Erhöhung des Besteuerungsanteils,
- auf die Besteuerung der Dezember-Soforthilfe für die hohen Erdgaskosten soll verzichtet werden,
- verpflichtende Verwendung einer elektronischen Rechnung im Geschäftskundenbereich ab dem Jahr 2025 mit Übergangsregelungen.
Hinweis:
Die Verabschiedung des Gesetzes in Bundestag und Bundesrat ist nach aktuellem Stand für Dezember 2023 geplant. Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die geplanten Änderungen auch final umgesetzt werden. Erfahrungsgemäß kommt es noch zu zahlreichen Änderungen.
Quelle: BMF-Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz vom 14. Juli 2023