Das Bundeskabinett hat Ende Februar 2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Mindestlohn nunmehr zum 1. Oktober 2022 auf 12 €/h angehoben wird. Zudem wird die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 €/Monat erhöht, so dass künftig eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn ermöglicht wird.
Zudem soll die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich von aktuell monatlich 1.300 € auf 1.600 € angehoben werden.
Quelle: www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2022/gesetzlicher-mindestlohn-steigt-auf-12-euro.html