Nach dem Baugesetzbuch sind grundsätzlich alle zwei Jahre neue Bodenrichtwerte zu ermitteln. Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden die Bodenrichtwerte nun wieder aktualisiert. Diese sollen stets die aktuellen Durchschnittswerte für Böden widerspiegeln.
Da die Immobilienpreise in den letzten beiden Jahren vielerorts gestiegen sind, sind teilweise deutlich höhere Bodenrichtwerte zu erwarten.
Für viele steuerliche Gestaltungsüberlegungen spielt deren Höhe eine besondere Rolle, z.B. bei einkommensteuerlichen Betriebsaufgaben oder in Übergabe-Konstellationen.
Hinweis:
Um noch von den „alten“ – im Zweifel deutlich niedrigeren – Bodenrichtwerten zu profitieren, sollten Sie überlegen, bestimmte Gestaltungen – wenn möglich und sinnvoll – noch im alten Jahr 2021 umzusetzen. Sprechen Sie uns gerne kurzfristig darauf an.
Quelle: https://hvbg.hessen.de