Neben den Verbesserungen bei den Überbrückungshilfen III wird ein neuer Eigenkapitalzuschuss gewährt.
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021.
Der neue Eigenkapitalzuschuss beträgt bis zu 40 % des Betrags, der einem Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten nach den Nr. 1 bis 11 der FAQ zu den Überbrückungshilfen III erstattet wird. Der Eigenkapitalzuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % erlitten haben. Gezahlt wird er ab dem dritten Monat des Umsatzeinbruchs. Für die einzelnen Monate ergeben sich folgende Fördersätze:
Monate mit Umsatzeinbruch > 50 % Höhe des Zuschlags
1. und 2. Monat Kein Zuschlag
3. Monat 25 %
4. Monat 35 %
5. jeder weitere Monat 40 %
Beispiel:
Ein Unternehmen erleidet in den Monaten Januar, Februar und März 2021 einen Umsatzeinbruch von 55 %. Das Unternehmen hat jeden Monat 10.000 € betriebliche Fixkosten aus Mietverpflichtungen, Zinsaufwendungen und Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung und beantragt dafür die Überbrückungshilfe III. Das Unternehmen erhält eine reguläre Förderung aus der Überbrückungshilfe III in Höhe von jeweils 6.000 € für Januar, Februar und März (60 % von 10.000 €). Es erhält für den Monat März zusätzlich einen Eigenkapitalzuschuss in Höhe von 1.500 € (25 % von 6.000 €).
Hinweis:
Der Eigenkapitalzuschuss kann nach Anpassung des Programms über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden.