Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige, kleine Kapitalgesellschaften und Genossenschaften aller Wirtschaftszweige unterstützt, die im Förderzeitraum 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt hohe Umsatzeinbrüche, aber nur geringe betriebliche Fixkosten hatten. Die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III führt hier im Regelfall nicht zu ausreichenden Ergebnissen.
Sowohl die Neustarthilfen als auch die Überbrückungshilfe III werden in Form der Neustarthilfe PLUS und der Überbrückungshilfe III PLUS bis zum Jahresende weitergeführt, Letztere jedoch ohne Restart-Prämie. Hierzu wurden auch die Antragsfristen verlängert. Ob es eine Weiterführung und eine weitere Verlängerung der Fristen gibt, ist ungewiss.
Hinweis:
Bisher läuft die Frist für die Schlussrechnungen für alle Programme am 30. Juni 2022 aus – mit Ausnahme der Neustarthilfe: hier gilt der 31. Dezember 2021. Weiterhin gibt es viele Unklarheiten und Unsicherheiten. Nicht alle werden vom Bundeswirtschaftsministerium ausreichend beantwortet und kommuniziert. Informationen erhält man zum Teil über dessen Homepage www.bmwi.de.