Im sogenannten „Wachstumschancengesetz“, das jetzt im Entwurf vorliegt, ist für pauschalierende Landwirte eine bittere Pille enthalten, denn vorgesehen ist, dass der Pauschalierungssatz bei der Umsatzsteuer von derzeit 9,0 % weiter abgesenkt werden, nämlich auf 8,4 %.
Auch wenn das Gesetz sicherlich im parlamentarischen Ablauf noch geändert werden wird, ist fraglich, ob sich bei der Absenkung des Satzes noch etwas tut.
Hinweis:
U.E. ist vor dem Hintergrund des Jahres 2022 die Absenkung viel zu stark, denn insbesondere im letzten Jahr waren die Landwirte mit hohen vorsteuerbelasteten Kosten konfrontiert. 8,4 % gehen vollkommen an der Realität vorbei. Daher muss man wohl eher von einem „Wachstumsverhinderungsgesetz“ sprechen.
Der Berufsstand hat eine entsprechende fundierte Stellungnahme an das Finanzministerium abgegeben.
Quelle: BMF-Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz vom 14. Juli 2023