Die hessische Landesregierung fördert die Gaststätten auf dem Land erneut im Rahmen eines Sonderprogramms.
Ausgestaltung:
45 % Fördersatz; max. 200.000 Euro bei 15.000 Euro Mindestinvestition für Investitionen u. Anschaffungen, u.a.
Gefördert werden:
- Planungskosten nach der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne Leistungsphase 9,
- Gebühren (z.B. Baugenehmigung),
- Handwerkerarbeiten für bauliche Investitionen,
- Neue Investitionsgüter (Ausstattung und Einrichtung) im Einzelwert über 410 Euro netto,
- Neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Dienstleistungsbezug (z. B. Catering, Wareneinkauf),
- Historische Baumaterialien, sofern die Angemessenheit der Ausgaben durch eine fachkundige Stelle (z.B. Handwerk, Denkmalpflege, Architekten) bestätigt wird.
Wichtig:
- Vollständige Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
- Beginn 16.03.2022
Weitere Infos unter https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten/sonderprogramm-gaststaetten-560036