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Sonderförderung für hessische Gaststätten


Die hessische Landesregierung fördert die Gaststätten auf dem Land erneut im Rahmen eines Sonderprogramms.

Ausgestaltung:
45 % Fördersatz; max. 200.000 Euro bei 15.000 Euro Mindestinvestition für Investitionen u. Anschaffungen, u.a.

Gefördert werden:

  • Planungskosten nach der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne Leistungsphase 9,
  • Gebühren (z.B. Baugenehmigung),
  • Handwerkerarbeiten für bauliche Investitionen,
  • Neue Investitionsgüter (Ausstattung und Einrichtung) im Einzelwert über 410 Euro netto,
  • Neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Dienstleistungsbezug (z. B. Catering, Wareneinkauf),
  • Historische Baumaterialien, sofern die Angemessenheit der Ausgaben durch eine fachkundige Stelle (z.B. Handwerk, Denkmalpflege, Architekten) bestätigt wird.

Wichtig:

  • Vollständige Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
  • Beginn 16.03.2022

Weitere Infos unter https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten/sonderprogramm-gaststaetten-560036

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