Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten auf Antrag bekanntlich Vergünstigungen für Gasöl. Trotz erheblichen Widerstandes der Bauernverbände ist die Höhe der Beilhilfe ab dem 1. März 2024 von 21,48 Cent/l auf 12,88 Cent/l gesunken, für das Verbrauchsjahr 2025 beträgt sie nur noch 6,44 Cent/l. Die Bagatellgrenze von 50 € ist weiterhin gültig. Ab 2026 gibt es keine Rückerstattung mehr.
Anders als in der Vergangenheit ist das Fristende der 31. Dezember, das dem Kalenderjahr folgt, in dem die Energieerzeugnisse verwendet wurden.
Wer seinen Antrag für das Verbrauchsjahr 2023 noch nicht gestellt hat, muss sich also beeilen: Der Antrag muss bis spätestens 31. Dezember 2024 beim Hauptzollamt eingereicht werden.
Zu beachten ist ferner, dass Anträge in Papierform nicht mehr bearbeitet werden. Die Beantragung muss zwingend online und über das Zoll-Portal samt Elster-Zertifikat erfolgen.
Hinweis:
Es wird ein schon vorhandenes oder vorher zu beantragendes ELSTER-Organisationszertifikat der Finanzverwaltung benötigt (ein persönliches ELSTER-Zertifikat, das mit der steuerlichen Identifikationsnummer erstellt wurde, ist nicht ausreichend) oder die Zusatzfunktion „elektronischer Identitätsnachweis“ des neuen Personalausweises.