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Das Hessengeld kommt


Im Mai hat die Hessische Landregierung das sogenannte „Hessengeld“ beschlossen. Ziel ist es, hessische Bürgerinnen und Bürger bei den Kaufnebenkosten einer selbstgenutzten Wohnimmobilie zu entlasten. 

Für den Kauf des ersten Eigenheimes gibt es - rückwirkend für Käufe ab dem 1. März 2024 - einen Zuschuss von 10.000 € je Käufer (max. 20.000 €) und 5.000 € für jedes Kind unter 18 Jahren. Der Betrag soll jährlich in zehn gleichen Raten ausgezahlt werden. Das Hessengeld gibt es für den Kauf der ersten selbstgenutzten Immobilie, die in Hessen liegt und für die Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss. Es wird sowohl für den Neubau als auch für den Erwerb einer Bestandsimmobilie gewährt. Profitieren sollen auch Wohngruppen, Genossenschaften und andere bewohnergetragene gemeinschaftliche Bauprojekte, die gemeinsam das erste selbstgenutzte Eigenheim erwerben. Erbschaften, Schenkungen sowie Neubauten auf einem bereits im Eigentum befindlichen Grundstück werden nicht gefördert. 

Gedeckelt ist die Förderung auf die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer, weil das Hessengeld von den Kosten der Grunderwerbsteuer entlasten soll. 

 

Hinweis: 
Maßgeblich wird das Datum des Kaufvertrages sein. Viele weitere Details sollen in einer Richtlinie geregelt werden. 
Alle aktuellen Informationen zum Hessengeld erhalten Sie unter www.hessengeld.de. Möglicherweise dauert es noch ein paar Monate, bis die Antragsunterlagen vorliegen.

Quelle: www.hessengeld.de

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