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Erhöhung Mindestlohn ab Januar 2025


Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1. Januar 2025 auf 12,82 €.

Diesen Schritt einer Anhebung von 41 Cent sieht die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung vor. 2023 war erstmalig wieder die Mindestlohnkommission für die Anpassung des Mindestlohns zuständig, nachdem 2022 der Mindestlohn in einem einmaligen Schritt per Gesetz auf 12 € angehoben wurde. Ihren Vorschlag einer Erhöhung in zwei Schritten hat die Bundesregierung durch die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung rechtlich verbindlich gemacht. Die Kommission berät in der Regel alle zwei Jahre, um der Bundesregierung dann die Anpassung der Lohnuntergrenze vorzuschlagen. Sie orientiert sich bei ihrer Entscheidung an der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland. Der gesetzliche Mindestlohn ist ein allgemeiner, flächendeckender Mindestlohn für ganz Deutschland. Er gilt, mit wenigen Ausnahmen, für alle Arbeitnehmer unabhängig davon, in welchem Bundesland sie leben oder arbeiten. Ausgenommen von dem gesetzlichen 
Mindestlohn sind aktuell einige Gruppen, wie z.B. Auszubildende, Praktikanten und Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten ihrer Beschäftigung. Zuständig für die Kontrolle des Mindestlohns ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (FKS). Sie prüft unter anderem, ob Arbeitgeber den gesetzlich vereinbarten Mindestlohn oder den geltenden Branchenmindestlohn zahlen und ihren Dokumentationspflichten nachkommen.
Wichtig: Wenn ein Unternehmen andere Unternehmen beauftragt, um eine Werk- oder Dienstleistung zu erbringen, ist es im Rahmen der Auftraggeberhaftung dafür verantwortlich, dass dieses Subunternehmen das Mindestlohngesetz einhält.

Hinweis:
Dementsprechend steigt auch die Minijob-Grenze zum 1. Januar 2025. Sie erhöht sich von 538 € auf 556 € brutto. Denn der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobberinnen und Minijobber. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, steigt die Minijob-Grenze mit jeder Mindestlohnerhöhung. So wird sichergestellt, dass bei einem höheren Stundenlohn die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/gesetzesvorhaben/mindestlohn-steigt-2223632

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