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Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024


Der Bundestag hat am 18. Oktober 2024 das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz zwischenzeitlich zugestimmt. Danach steigt der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer für das Jahr 2024 rückwirkend um 180 € auf 11.784 €. Der steuerliche Kinderfreibetrag um 228 € auf 6.612 €. 

Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit der Erhöhung damit, dass zum 1. Januar 2024 die Leistungen im Sozialrecht stärker gestiegen sind als noch 2022 im Existenzminimumbericht prognostiziert.

Hinweis:
Den Entwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetztes mit der weiteren Absenkung des Einkommensteuertarifs für die kommenden Jahre hat der Bundestag noch nicht verabschiedet. Schon vor dem Bruch der Ampel-Koalition wurden hierzu die Verhandlungen im Bundestags-Finanzausschuss mehrfach verschoben. Es ist daher eher unwahrscheinlich, dass das Steuerfortentwicklungsgesetz mit der Änderung der Einkommensteuertarife ab 2025 noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.

Quelle: Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024, BGBl. 2024 I Nr. 386

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