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Längere Laufzeiten bei der Post


Nach mehr als 25 Jahren seit Inkrafttreten des Postgesetzes war es aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, den Postrechtsrahmen zu modernisieren, damit er für die heutigen Herausforderungen die richtigen Instrumente zur Verfügung stellt. 

Unter anderem hat diese Modernisierung Auswirkungen auf die Postlaufzeiten und die sog. Zustellfiktion im Steuerrecht. Bisher galt eine 3-Tages-Fiktion, nach der ein Verwaltungsakt (z. B. Steuerbescheid) 3 Tage nach dem Ausstellungsdatum bzw. der Aufgabe an die Post als zugestellt galt. Die Zustellungsfiktion wird ab dem 1. Januar 2025 von 3 Tagen nach Aufgabe eines Bescheides auf 4 Tage verlängert. Fällt der 4. Tag auf ein Wochenende (Samstag oder Sonntag) oder einen gesetzlichen Feiertag, endet die Frist, wie bisher auch, erst am darauffolgenden Werktag. 

Hinweis:
Die im Regierungsentwurf vorgesehene Regelung, die eine Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Samstagen vorsah, wurde gestrichen. Die Ampel-Fraktionen folgten damit den Anregungen der Steuerberaterverbände und beschlossen eine praxisnahe Ausgestaltung.

Quelle: Gesetz zur Modernisierung des Postrechts vom 15. Juli 2024, BGBl. I 2024, Nr. 236 vom 18. Juli 2024

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